Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Flugzeugcharter sowie Rund- und Einführungsflüge der Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt)
Teil A – Flugzeugcharter
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vercharterung von Luftfahrzeugen sowie damit verbundene Leistungen zwischen der Langer Air Operations UG (nachfolgend „Vercharterer“) und dem Kunden (nachfolgend „Charterer“). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 2 Vertragsabschluss und Chartervoraussetzungen
Die Angebote auf der Website sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Reservierung oder Unterzeichnung eines Chartervertrages zustande.
Der Charterer muss im Besitz einer für das jeweilige Luftfahrzeug gültigen Lizenz, eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses (Medical) sowie einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 LuftSiG sein. Diese Dokumente sind vor dem ersten Flug im Original vorzulegen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Die Charterpreise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nasscharter (inkl. Öl und Treibstoff). Lande-, Anflug- und Stellplatzgebühren sowie DFS-Gebühren sind nicht im Charterpreis enthalten und vom Charterer zu tragen. Fremdbetankungen werden gegen Vorlage der Originalrechnung bis zur Höhe der am Flugplatz Aachen-Merzbrück (EDKA) geltenden Preise erstattet.
§ 4 Pflichten des Charterers
Das Luftfahrzeug darf ausschließlich durch den im Chartervertrag genannten Piloten geführt werden. Der Charterer ist zur Einhaltung aller luftrechtlichen Bestimmungen und der Vorschriften des Flughandbuchs verpflichtet.
Die 90-Tage-Regelung ist strikt einzuhalten. Hat der Pilot den Typ länger als drei Monate nicht geführt, ist vor dem nächsten Alleinflug ein Checkflug mit einem Fluglehrer des Vercharterers durchzuführen.
Das Flugzeug ist sauber (außen gereinigt, innen besenrein) zurückzugeben. Bei Missachtung werden Reinigungspauschalen gemäß Chartervertrag fällig.
§ 5 Haftung und Versicherung
Für das Luftfahrzeug besteht eine Haftpflicht- und Passagierhaftpflichtversicherung.
Die Selbstbeteiligung des Charterers beträgt im Schadensfall 5.000,00 €.
Bei Nichteinhaltung der 90-Tage-Regelung (ohne Checkflug) erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 7.500,00 €.
Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verstößen gegen luftrechtliche Vorschriften haftet der Charterer unbeschränkt.
§ 6 Stornierung und Nichtabnahme
Reservierungen sind verbindlich. Stornierungen müssen rechtzeitig erfolgen. Der Vercharterer behält sich vor, bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen eine Ausfallgebühr gemäß der aktuellen Preisliste zu berechnen, sofern das Flugzeug nicht anderweitig verchartert werden kann.
Teil B – Rund- und Einführungsflüge
§ 7 Vertragsabschluss
Mit der Buchung eines Veranstaltungsangebotes bzw. der Bestellung eines Flugtickets kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt) zustande. Grundlage dieses Vertrages sind die allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen. Diese erkennt der Kunde mit seiner Buchung verbindlich an.
§ 8 Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für einen gewerblichen Flug:
- maximales Körpergewicht: 130 kg
- maximale Körpergröße: 200 cm
- Kinder unter 16 Jahren nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit (Abweichungen hiervon sind nach Absprache möglich)
§ 9 Flugtermine, Abflug- und Landeort
Der Kunde ist für die Abstimmung des Flugtermins verantwortlich. Dieser wird in der Regel telefonisch mit der Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt) vereinbart.
Mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin muss sich der Kunde den Termin bestätigen lassen.
Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt) empfiehlt eine Terminvereinbarung vierzehn Tage vor dem gewünschten Termin.
Bei der Durchführung gewerblicher Flüge kann es aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Wetterbedingungen, zu Verzögerungen oder zur Nichtdurchführung kommen. In diesem Fall kann der Kunde kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen.
Wird ein Flug aufgrund von Umständen abgesagt, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund schlechter Wetterlage, bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden die Flüge ab dem Flugplatz Erkelenz-Kückhoven durchgeführt.
Sollte eine Rückkehr oder Landung am Ausgangspunkt aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich sein, wird durch den Piloten ein Ausweichflugplatz gewählt. Ein Anspruch auf Rücktransport zum Startflugplatz besteht nicht.
Der Pilot ist aus Gründen der Flugsicherheit jederzeit berechtigt, den Flug zu verkürzen, zu unterbrechen oder abzubrechen.
Der Teilnehmer hat zum vereinbarten Termin pünktlich am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Bei Verspätungen kann der Anspruch auf Durchführung des Fluges entfallen, sofern ein sicherer oder planmäßiger Flugbetrieb nicht mehr gewährleistet werden kann.
§ 10 Flugtickets und Gutscheine
Bei Ausstellung eines Flugtickets (Gutschein) reserviert die Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt) die vertragsgemäße Dienstleistung und hält dafür Personal und Flugzeugkapazität bereit.
Das Ticket ist ab Vertragsschluss bzw. Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und kann nur innerhalb dieses Zeitraums eingelöst werden.
Die Einlösung ist nur an einem vorher vereinbarten Termin möglich. Für die rechtzeitige Terminvereinbarung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die Kapazitäten sind für jeden Termin begrenzt. Die Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt) ist daher nicht verpflichtet, jedem Terminwunsch zu entsprechen. Auch bei frühzeitiger Terminvereinbarung können Wartezeiten entstehen.
Flugtickets sind auf Dritte übertragbar, jedoch ist der private oder gewerbliche Weiterverkauf des Gutscheins untersagt.
Bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen der Preiskalkulation, insbesondere bei Änderungen von Steuersätzen, Versicherungsbeiträgen oder Kraftstoffpreisen, behält sich Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt) eine angemessene Kostenanpassung vor. Alternativ kann der Vertrag von beiden Parteien storniert werden.
§ 11 Umbuchung und Übertragbarkeit
Flugtickets können im Einzelfall nach vorheriger Absprache kostenfrei auf eine andere Person übertragen werden.
Das Verfallsdatum der Leistung bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Stornierung
Stornierungen sind nur in besonderen Fällen und innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Flugtickets möglich, beispielsweise bei Krankheit mit ärztlichem Nachweis. Angefangene Flüge müssen vollständig bezahlt werden.
Wer einen vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, verliert den Anspruch auf die Leistung.
Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt) hat das Recht, gegen Zurückzahlung des Gesamtbetrages den Kaufvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen und Buchungen zu stornieren.
Eine Rückerstattung kann auch in Form eines Wertgutscheins erfolgen, der bei der Buchung eines anderen Angebotes angerechnet werden kann.
Flugtickets oder Gutscheine, die über Vermittlungsagenturen (z. B. Jochen Schweizer oder mydays) erworben wurden, können bei der Langer Air Operations UG (haftungsbeschränkt) nicht storniert werden.
§ 13 Stornostaffel
- nach Bestellung oder Kauf des Flugtickets: 50 % des Gesamtbetrages
- vom 30. Tag bis zum 1. Tag vor dem Flugtermin: 80 %
- ab dem Tag des Flugtermins: 100 %
- bei Nichterscheinen / Nichtantritt: 100 %
§ 14 Versicherungen
Für die Flüge bestehen folgende Versicherungen:
- Halterhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden
- Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge
Für darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aachen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.